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Nirgends ist Wirtschaft so spannend wie im Grenz­bereich von Zukunft oder Zusammenbruch ei­nes Unter­nehmens. Das Unter­neh­men in der Krise stellt die größten Herausforderungen an sämtliche Beteiligte, ins­besondere an die Berater. Oft verbleiben weniger als die vom Gesetzgeber maximal vorgesehenen drei Wochen, in denen über Wohl und Wehe entschieden wird. Es geht um Geld, aber auch um menschliche Schicksale. Die Fehlertoleranz liegt bei null und die größten Feinde heißen „Zeit“ und „Liquidität“.

 

Dabei ist das Unternehmen eingekleidet in ein Korsett aus vertraglichen Verpflich­tungen und wirtschaftlichen Beziehungen bzw. Abhängigkeiten. Diese Verflechtungen muss man in kürzester Zeit begreifen, rechtliche Handlungsspielräume er­gründen und die wirtschaf­tlichen Auswirkungen richtig einschätzen.

 

Da ist zum einen der Unternehmer, der sein Konzept, mit dem er in der Vergangenheit das Unternehmen erfolgreich aufgebaut hatte, möglicherweise nicht rechtzeitig an die Veränderungen des Marktes angepasst hat. Zum anderen die Gläubiger, die dem Unternehmen Kredit gegeben haben; Kredit im ursprünglichen Sinne, also das „credere“ an den Unternehmenserfolg. Dieser Glaube ist in der Krise erschöpft.

Einzelne, insbeson­dere institutionelle Gläubiger wie Finanzbehörden oder Sozialversicherungträger haben den Abzugshebel bereits gespannt. Andere schwingen nicht die strafrechtliche Keule, nutzen aber die Position der Stärke, indem sie dringend benötigte Ressourcen nur unter erschwerenden Bedingungen zur Verfügung stellen. Man trifft auf Belegschaften, die in der Regel bereits in der Vergangenheit Zugeständnisse gemacht haben. Jetzt wo sich die Krise offenbart, treten existenzielle Ängste hinzu.
 

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 Beatus ille qui procul negotiis ut prisca gens mortalium paterna rura bobus exercet suis solutus omni fenore (Horaz)

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Die Besten laufen davon, die Loyalität zum Unternehmen sinkt auf breiter Front, die Schwächsten klammern sich an ihren sozialen Besitzstand. Und schließ­lich gibt es die Gruppe der potenziellen Investoren, Leute also, die das für einen Turn-around so dringend benötigte „frische“ Geld beisteuern sollen. Jedem Einzelnen muss man gerecht werden, jeden gewinnen und über­zeugen bzw. jede Gruppe braucht rechtlich fundierten und wirtschaftlich vernünftigen Rat.

 

Soweit die Sanierung außer­halb des Insolvenzverfahrens nicht gelingt, ist noch nicht alles verloren. Im Gegenteil – evtl. hat man bereits im Vorfeld der Insolvenzeröffnung Gestaltungsempfehlungen gegeben, um die Interessen der eigenen Partei nachhaltig sicherzustellen.

Oder man gestaltet den Ablauf des Verfahrens aktiv mit: als Gläubigervertreter, Vertreter des Unternehmers oder Insolvenzverwalter. Im letzten Fall ist mit der Eröffnung des Verfahrens die Vertretungsmacht auf den Insolvenzrechtler übergegangen und er steht über Nacht an der Stelle des Unternehmers. Jetzt gilt es, in einem eng definierten Korridor fremde Vermögensinteressen zu wah­ren und die wirtschaftlich „richtigen“ Entscheidungen zu treffen.


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