persönlich professionell spezialisiert Impressum

 Regibus boni quam mali suspectiores sunt; semperque eis aliena virtus formidulosa est.

Sallustius, De coniuratione Catilinae 7,2

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Guido-Friedrich Weiler, Hennef,
ist Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen e. V.

 www.ak-inso-koeln.de

Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen und internationalen Insolvenzrechts sowie des Schiedsgerichtswesens durch Information und Fortbildung der Insolvenzverwalter, Sachwalter und  Treuhänder; Sammlung und Bereithaltung von Veröffentlichungen; Veranstaltung und Durchführung von Forschungsarbeiten; Durchführung von Vortrags- und Aussprachemöglichkeiten sowie Kongressen; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen; Unterstützung der gesetzgebenden Organe und Behörden in Fragen des Insolvenz- und Schiedsgerichtswesens; Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des In- und Auslandes, die gleichartige Bestrebungen verfolgen; Förderung wissenschaftlicher Publikationen über das Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen.

 

 

 

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Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Mitglied der Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e.V.

 

www.agev-de

 

 

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Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Mitglied im Deutschen Anwalt Verein

 

 

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Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Mitglied im Bonner Anwalt Verein

 

 

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Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Mitglied im Kuratorium der

SAVE Wildlife Conservation Fund Stiftung
Dieselstraße 70 · 42489 Wülfrath
Deutschland
  49.2058 78 82-20
info@save-wildlife.org

save-wildlife.org/home/

 

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wildtier-, Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, Bildung, Erziehung und Jugendhilfe sowie Förderung des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Ziel ist dabei, ein Bewusstsein für Natur und Umwelt in der Gesellschaft zu verankern. Dieses soll nicht nur auf der Wahrung von Ressourcen und Artenvielfalt, sondern auch auf sozialer Umsicht und der Einhaltung ethischer Grundsätzen beruhen. Das schrittweise Heranführen an das komplexe Thema „Natur und Umwelt“ soll durch Einbindung in sozialen Projekten außerdem eine positive Wirkung auf das Zusammenleben der Menschen und ein neues Gesellschaftsbewusstsein fördern.

Die Stiftung soll weltweit tätig werden. Ein besonderes Anliegen ist dabei, die Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Nationen im Sinne einer friedlichen Zusammenarbeit zu festigen und zu fördern. In diesem Zusammenhang ist das Ziel der Stiftung eine Hilfestellung bei der Generierung von Einkommensmöglichkeiten in Afrika oder anderen Kontinenten zu leisten, welche die natürlichen Ressourcen nutzen und erhalten. Gleichzeitig ist das unbedingte Ziel, durch Bildungsprojekte die einzigartige biologische Artenvielfalt, vor allem hinsichtlich bedrohter Tierarten ins das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen und damit zukünftig zu schützen und zu fördern.

Die Stiftung verwirklicht ihre Ziele insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die folgenden beispielhaft aufgeführten Maßnahmen:

  • praktische Wildtier- und Naturschutzarbeit, z. B. durch die Durchführung oder Förderung von Projekten zum Schutz einzelner Arten, sowie zur Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt;
  • Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichung von Publikationen und Bildungsmaßnahmen wie zum Beispiel Vortrags- und Seminarveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit dem District Wildlife Coordinator, zuständigen Regierungen und anderen gemeinnützigen Organisationen;
  • Entwicklung praktizierbarer Lösungsansätze, um die Existenz von Wildtieren, als auch menschlicher Bevölkerung gleichberechtigt zu ermöglichen;
  • Gründung von Erziehungsberatungsstellen.

Soweit die Mittel der Stiftung ausreichen, sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel:

  • Erprobung, Erforschung und Umsetzung von wildtiergerechten Landschafts­nutzungsformen;
  • Aufklärung und Ausbildung der Menschen, damit das friedliche Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren möglich wird;
  • Etablierung von örtlich ansässigen Organisationen, die Menschen vor Ort eine berufliche Perspektive im Natur – und Umweltschutz bieten können, und damit dem Konflikt zwischen Armut und dem Anliegen des Naturschutzes gerecht zu werden;
  • Gründung von Schulprojekten in Zusammenhang mit aktivem und nachhaltigen Naturschutz;
  • Entwicklung von Test- Systemen zum Eindämmen von Krankheiten und Epidemien hinsichtlich Haustierhaltung und Wildtierbeständen;
  • Breite biologische Erforschung genetischer Eigenschaften der Tiere, insbesondere bezüglich Krankheiten;
  • Wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Interaktionen zwischen Mensch und Raubtieren und aktive Forschung an effektiver Lösung der Probleme.

Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Unterstützung von vor Ort bereits tätigen gemeinnützigen Körperschaften, die sich dem Stiftungsgedanken verschrieben haben. Daneben kann die Stiftung die in Absatz 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der bzw. die Stifter und ihre/seine Erben/Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mittel der Stiftung können im Rahmen der Verwirklichung des Stiftungszwecks in angemessenem Umfang auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung verwendet werden.

 


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